Der Schweizer CBD-Markt ist keine zehn Jahre alt, doch seine Geschichte beginnt früher, mit einer Zahl, die 2011 in eine Verordnung geschrieben wurde. Von den ersten 2016 gemeldeten Produkten bis zum Cannabisgesetz: Hier sind die Etappen, die diesen Markt geprägt haben, jene, die wir von innen miterlebt haben, und was sie für die heutigen Produkte verändert haben.
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Vor dem Markt: ein Molekül, bekannt seit den 1960er-Jahren
CBD ist keine neue Entdeckung. 1963 beschreibt das Team des israelischen Chemikers Raphael Mechoulam seine Struktur; im Jahr darauf isoliert es das THC. Jahrzehntelang bleiben diese Moleküle vor allem ein Forschungsthema, und der in Europa angebaute Hanf ist Industriehanf für Fasern und Samen.
Was in der Schweiz einen Markt entstehen lässt, ist keine wissenschaftliche Entdeckung, sondern eine Rechtsregel.
2011: der Grenzwert von 1 %
2011 erlässt das Eidgenössische Departement des Innern eine neue Verordnung über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel. Hanf gilt darin erst ab einem durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von 1 % als Betäubungsmittel. Darunter untersteht er nicht dem Betäubungsmittelgesetz.
Diese Zahl ermöglicht, was nur wenige Länder erlauben: CBD-reiche und THC-arme Sorten anzubauen und zu verkaufen, ohne dass sie Betäubungsmittel sind. Sie gilt bis heute, und was sie genau misst, erklären wir in unserem Artikel zum THC-Grenzwert von 1 %.
2016-2017: ein Markt entsteht
Im August 2016 wird dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) der erste Tabakersatz auf CBD-Basis gemeldet; laut Swissmedic darf er seither legal verkauft werden. Die Medien greifen das Thema auf, und innert weniger Monate eröffnen neue Geschäfte für Hanf- und CBD-Produkte.
Die Behörden reagieren rasch. Im Februar 2017 veröffentlichen das BAG, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Swissmedic ein erstes Dokument mit dem Titel «Produkte mit Cannabidiol (CBD) – Überblick und Vollzugshilfe». Es legt einen Grundsatz fest, der bis heute gilt: Die vorgesehene Verwendung eines Produkts entscheidet über das anwendbare Recht. Das Dokument liegt heute in der achten Fassung vom Mai 2025 vor.
In dieser Zeit haben wir auch unseren eigenen Hanf angebaut, im Gewächshaus, im Seeland bei Murten. 2017 ergab die Analyse einer unserer Blüten durch ein externes Labor rund 0,44 % Gesamt-THC, unter dem Grenzwert von 1 %. Diese Fotos stammen aus jenem Jahr.




2017-2020: die Frage der Tabaksteuer
Der junge Markt stösst bald auf eine Steuerfrage. Die Eidgenössische Zollverwaltung unterstellt Blüten aus legalem Cannabis der Tabaksteuer, indem sie sie als Tabakersatz behandelt, und das Bundesverwaltungsgericht gibt ihr zunächst recht.
Am 29. Januar 2020 entscheidet das Bundesgericht anders: Weder das Tabaksteuergesetz noch die zugehörige Verordnung erlauben es, diese Blüten Tabak gleichzustellen. Bis heute sind Blüten und Produkte aus legalem Cannabis zum Rauchen ohne Tabak von der Tabaksteuer ausgenommen. Gleichzeitig verstärken die Kantonschemiker ihre Kontrollen von CBD-Produkten, besonders von solchen, die als Lebensmittel verkauft werden.
2021-2022: ein Rahmen nimmt Form an
Die folgenden Jahre klären den Status jedes Produkts. Am 1. Januar 2021 wird Hanf aus dem Schweizer Sortenkatalog gestrichen: Die Produzenten verwenden seither Saatgut von Sorten, die in der Europäischen Union zertifiziert sind. Am 10. Februar 2021 lässt Swissmedic Epidyolex zu, ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel auf CBD-Basis. Im selben Jahr öffnet das Betäubungsmittelgesetz den Weg für wissenschaftliche Pilotversuche mit einem regulierten Cannabisverkauf.
2022 verändern zwei Entscheide die Landschaft. Seit dem 29. März müssen CBD-Öle, die als «Aroma-» oder «Duftöle» verkauft werden, vergällt werden, was einen Weg zur Umgehung der Lebensmittel- und Kosmetikregeln schliesst. Seit dem 1. August kann medizinisches Cannabis ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschrieben werden.

2024-2026: Tabakgesetz und Cannabisgesetz
Am 1. Oktober 2024 tritt das Tabakproduktegesetz in Kraft. Es erfasst Blüten und Haschisch zum Rauchen sowie Liquids und Vapes, mit oder ohne Nikotin: Verkauf ab 18, Meldung ans BAG, Warnhinweise und geregelte Werbung. Diese Regeln erläutern wir in unserem Artikel zum Tabakproduktegesetz.
Parallel arbeitet das Parlament an einem Gesetz, das Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken regeln soll. Der 2025 in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf klammert Produkte unter 1 % THC, darunter CBD, ausdrücklich aus. Im Mai 2026 wurde er zur Überarbeitung an eine Subkommission zurückgewiesen. Den Stand fassen wir in unserem Artikel zum Cannabisgesetz zusammen.
Der Markt von heute
Fünfzehn Jahre nach der Verordnung von 2011 hat sich der Grenzwert von 1 % nicht bewegt. Verändert haben sich die Regeln rund um das Produkt: Jedes Öl, jede Blüte und jede Vape untersteht heute einem bestimmten Gesetz, mit eigenen Pflichten, Kontrollen und Verboten. Unser Überblick über das Schweizer CBD-Recht stellt sie Produkt für Produkt vor.
Unser eigener Weg ist dieser Entwicklung gefolgt. Zu Beginn war unsere Produktion einem Partner anvertraut; heute erfolgt sie in unserem Labor in Gland, vom Rohextrakt bis zur Flasche, mit Ölen, die als Kosmetika deklariert sind, und regelmässigen Kontrollen durch ein externes Labor.
Die Geschichte des CBD in der Schweiz lässt sich also auf eine Konstante und eine Reihe von Anpassungen zurückführen. Die Konstante ist der 2011 festgelegte Grenzwert von 1 % Gesamt-THC, den selbst der Entwurf des Cannabisgesetzes beibehalten will. Die Anpassungen sind die Regeln, die seit 2016 den Status jedes Produkts präzisiert haben: Vollzugshilfe, Steuerrechtsprechung, Vergällung der Aromaöle, Tabakproduktegesetz.
Unser Labor
Unsere Öle werden in unserem Labor in Gland hergestellt, vom Rohextrakt bis zur Flasche, aus Extrakten mit weniger als 1 % Gesamt-THC. Sie sind als Kosmetika deklariert, mit einer Produktinformationsdatei pro Rezeptur und einer Herstellung nach der Guten Herstellungspraxis, und ihre Cannabinoidgehalte werden regelmässig von einem externen Labor kontrolliert. Mehr dazu: Entdecken Sie unser Labor.
Lesen Sie auch: warum CBD-Öl kein Nahrungsergänzungsmittel ist und Reisen und Autofahren mit CBD.
Auch in unserem Shop: alle unsere CBD-Öle.
Häufige Fragen
Seit wann ist CBD in der Schweiz legal?
Seit 2011 stuft die Verordnung über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel Hanf erst ab 1 % Gesamt-THC als Betäubungsmittel ein. Die ersten CBD-Produkte kamen 2016 auf den Markt, als der erste Tabakersatz auf CBD-Basis dem BAG gemeldet wurde.
Mussten CBD-Blüten Tabaksteuer bezahlen?
Die Zollverwaltung besteuerte sie zunächst als Tabakersatz. Am 29. Januar 2020 entschied das Bundesgericht, dass dafür keine gesetzliche Grundlage besteht. Blüten zum Rauchen ohne Tabak sind heute von dieser Steuer ausgenommen.
Hat sich der Grenzwert von 1 % seit 2011 geändert?
Nein. Er gilt weiterhin, und der Entwurf des Cannabisproduktegesetzes will ihn beibehalten, indem er Produkte unter 1 % THC, darunter CBD, ausklammert.
Warum sind aromatische CBD-Öle verschwunden?
Seit dem 29. März 2022 schreibt eine Allgemeinverfügung vor, CBD-Öle, die als Chemikalien, Aroma- oder Duftöle verkauft werden, zu vergällen. Vergällt sind sie für jede Verwendung am Körper ungeeignet.



