Die Schweiz bereitet ein Gesetz vor, das Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken regeln soll. Das Vorhaben kommt langsam voran und ist regelmässig in den Nachrichten. Was sieht es vor, wo steht es, und was ändert es für CBD? Die Antwort auf die letzte Frage ist einfach: nichts, laut dem Text selbst. Hier der Stand am 1. Oktober 2026.
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Woher der Entwurf kommt
Der Entwurf geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die Nationalrat Heinz Siegenthaler 2020 eingereicht hat, registriert unter der Nummer 20.473. Sie verlangt, den Cannabismarkt zu regulieren, statt am Verbot der nicht medizinischen Verwendung festzuhalten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist mit der Ausarbeitung des Textes beauftragt.
In der Zwischenzeit hat sich das Betäubungsmittelgesetz in zwei Punkten geöffnet. Seit 2021 erlaubt es wissenschaftliche Pilotversuche mit einem regulierten Cannabisverkauf, in einem begrenzten und kontrollierten Rahmen. Seit dem 1. August 2022 kann medizinisches Cannabis ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschrieben werden. Für die nicht medizinische Verwendung hat sich nichts geändert: Cannabis mit 1 % Gesamt-THC oder mehr bleibt ein Betäubungsmittel.
Was der Vorentwurf vorsieht
Die Kommission hat im Februar 2025 einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Cannabisprodukte verabschiedet. Erklärtes Ziel ist, die schädlichen Auswirkungen von Cannabis auf die Gesundheit zu verringern und Minderjährige zu schützen, indem ein ohnehin bestehender Markt streng geregelt wird. Cannabis bliebe ein Betäubungsmittel, aber Anbau, Herstellung und Verkauf wären für Erwachsene geregelt.
Der erläuternde Bericht vom 3. Juli 2025 beschreibt die Grundzüge. Eine erwachsene Person dürfte höchstens drei blühende weibliche Pflanzen in ihrer Wohnung anbauen. Der Verkauf dürfte keinen Gewinn anstreben: Er liefe über bewilligte Verkaufsstellen und online über einen einzigen, vom Bund konzessionierten Anbieter. Werbung wäre vollständig verboten, die Verpackungen neutral. Eine Lenkungsabgabe würde die schädlichsten Produkte verteuern, und Anbau wie Herstellung bräuchten eine Bewilligung des Bundes.
Die Abgabe an Minderjährige bliebe verboten, ebenso das Fahren unter Cannabiseinfluss, mit derselben Nulltoleranz im Strassenverkehr wie heute.
Wo der Entwurf steht
Der Vorentwurf war vom 29. August bis 1. Dezember 2025 in der Vernehmlassung. Der im Mai 2026 veröffentlichte Ergebnisbericht zählt 162 Stellungnahmen. Am 8. Mai 2026 beschloss die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, die Arbeiten fortzusetzen, hielt aber fest, dass die Mehrheit der Kantone den Entwurf in der jetzigen Form ablehnt. Sie beauftragte eine Subkommission, ihn zu überarbeiten.

Danach muss der Text wieder in die Kommission und anschliessend im Nationalrat und im Ständerat beraten werden. Wie jedes Bundesgesetz könnte er einem Referendum unterstellt werden. Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es bisher nicht.
Achtung
Noch ist nichts in Kraft. Ein Entwurf in der Vernehmlassung oder in der Kommission ändert das geltende Recht nicht: Heute bleibt Cannabis mit 1 % Gesamt-THC oder mehr ein Betäubungsmittel, ausser für die medizinische Verwendung und bewilligte Pilotversuche.
Warum CBD nicht betroffen ist
Der erläuternde Bericht hält es ausdrücklich fest: Nicht betroffen sind auch Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 %, etwa CBD-Produkte. Der Grenzwert von 1 % Gesamt-THC bleibt die Grenze zwischen den beiden Regelungen.

CBD-Produkte unterstehen also weiterhin den Gesetzen, die schon heute für sie gelten: dem Kosmetikrecht für Öle und Balsame, dem Tabakproduktegesetz für Blüten, Haschisch und Vapes, je nach Fall dem Lebensmittel- und dem Chemikalienrecht. Was dieser Grenzwert misst, erklären wir in unserem Artikel zum THC-Grenzwert von 1 %.

Was sich bis dahin nicht ändert
Solange das Gesetz nicht verabschiedet und in Kraft ist, gilt der heutige Rahmen vollständig. Cannabis mit 1 % Gesamt-THC oder mehr bleibt ein Betäubungsmittel, ausser für die medizinische Verwendung und bewilligte Pilotversuche. Im Strassenverkehr bleibt der THC-Grenzwert im Blut derselbe, egal aus welchem Produkt das THC stammt, wie wir in unserem Artikel zu Reisen und Autofahren ausführen.
Für den CBD-Markt ist die Geschichte also eine der Kontinuität: Der 2011 festgelegte Grenzwert hat alle Reformen überdauert, und der aktuelle Entwurf will ihn nicht antasten. Diese Etappen zeichnen wir in unserer Geschichte des CBD in der Schweiz nach.
Der Entwurf des Cannabisproduktegesetzes betrifft Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken mit 1 % THC oder mehr. Er sieht einen geregelten Zugang für Erwachsene vor, ohne Gewinnstreben und ohne Werbung, wird aber noch überarbeitet und hat kein Datum für das Inkrafttreten. CBD-Produkte bleiben ausserhalb seines Geltungsbereichs und behalten ihre eigenen Regeln. Unser Überblick über das Schweizer CBD-Recht stellt sie Produkt für Produkt vor.
Unser Labor
Alle unsere Produkte bleiben unter 1 % Gesamt-THC, dem Grenzwert, den der Entwurf beibehält. Unsere Öle werden in Gland aus Rohextrakten unter diesem Grenzwert hergestellt, und ihre Cannabinoidgehalte werden regelmässig von einem externen Labor kontrolliert. Mehr dazu: Entdecken Sie unser Labor.
Lesen Sie auch: warum CBD-Öl kein Nahrungsergänzungsmittel ist.
Auch in unserem Shop: alle unsere CBD-Öle.
Häufige Fragen
Wird Cannabis in der Schweiz legalisiert?
Ein Gesetzesentwurf will Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken für Erwachsene regeln, wird aber in der Kommission noch überarbeitet. Er muss von beiden Räten verabschiedet werden und könnte einem Referendum unterstellt werden. Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es nicht.
Betrifft der Gesetzesentwurf CBD?
Nein. Der erläuternde Bericht hält fest, dass Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 %, etwa CBD-Produkte, nicht betroffen sind. Der Grenzwert von 1 % bleibt.
Was sieht der Entwurf für den Verkauf vor?
Laut dem erläuternden Bericht erfolgte der Verkauf ohne Gewinnstreben, über bewilligte Verkaufsstellen und online über einen einzigen, vom Bund konzessionierten Anbieter. Werbung wäre verboten, die Verpackungen neutral.
Darf man künftig Cannabis zu Hause anbauen?
Der Vorentwurf sieht vor, dass eine erwachsene Person höchstens drei blühende weibliche Pflanzen in ihrer Wohnung anbauen dürfte. Es ist nur ein Entwurf: Heute bleibt der Anbau von Cannabis mit 1 % THC oder mehr verboten.
Was sind Pilotversuche?
Seit 2021 erlaubt das Betäubungsmittelgesetz wissenschaftliche Versuche mit einem regulierten Cannabisverkauf in einem begrenzten und kontrollierten Rahmen. Der Gesetzesentwurf will diese Regelung beenden, sobald die neue Regulierung gilt.



