CBD-Blüten, Haschisch und Vapes: was das Tabakproduktegesetz ändert

by TheGreenLab
CBD in der Schweiz
Comptoir en bois d'une boutique avec un sachet de fleurs CBD, un morceau de hash sur une ardoise, une vape et un petit cadre 18+

Seit dem 1. Oktober 2024 unterstehen CBD-Blüten und Haschisch zum Rauchen ebenso wie CBD-Liquids und Vapes dem Bundesgesetz über Tabakprodukte, mit oder ohne Nikotin. Mindestalter, Meldung, Warnhinweise, Steuer, Werbung, kantonale Regeln: Hier steht, was das Gesetz verlangt und was es nicht ändert.

Welche CBD-Produkte betroffen sind

Das Tabakproduktegesetz (TabPG), seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft, betrifft nicht nur Tabak. Es erfasst pflanzliche Rauchprodukte, darunter Hanfblüten und Haschisch unter 1 % Gesamt-THC, sowie elektronische Zigaretten mit und ohne Nikotin, Nachfüllflüssigkeiten inbegriffen. Ein CBD-Liquid oder eine CBD-Kartusche fällt also unter das Gesetz, auch ohne eine Spur Nikotin.

Die Vollzugshilfe der Bundesbehörden hält fest, dass die Zugabe von CBD in elektronische Zigaretten und Nachfüllflüssigkeiten grundsätzlich zulässig ist. Das Gesetz verbietet hingegen jede Zutat mit psychotroper Wirkung: Hanf unter 1 % Gesamt-THC gilt als ohne diese Wirkung und ist deshalb mit diesen Produkten vereinbar.

Das Tabakproduktegesetz kommt zu den bestehenden Regeln hinzu, es ersetzt sie nicht. Blüten, Haschisch oder ein Liquid müssen immer unter 1 % Gesamt-THC bleiben, wie wir in unserem Artikel zum THC-Grenzwert von 1 % erklären.

Was das Gesetz verlangt

Für diese Produkte legt das Gesetz gemeinsame Pflichten fest, die für Hersteller, Importeur und Verkäufer gelten.

Schema der sechs Pflichten des Tabakproduktegesetzes: Alter, Meldung, Warnhinweise, Gesundheit, Werbung, Kantone
Sechs Pflichten für CBD-Blüten, Haschisch und Vapes.

Am sichtbarsten ist das Alter. Diese Produkte dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, im Laden wie online. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält fest, dass es beim Onlineverkauf nicht genügt, die kaufende Person mit einem einfachen Klick bestätigen zu lassen, dass sie 18 ist. Ein Entwurf zur Revision der Verordnung, Ende 2025 in die Vernehmlassung geschickt, sieht für den Onlinehandel und für Automaten eine Alterskontrolle mit einem amtlichen Ausweis vor.

Jedes Produkt muss zudem innert eines Jahres nach der Markteinführung dem BAG gemeldet und die Meldung bei Änderungen nachgeführt werden. Die Verpackung trägt amtliche Warnhinweise auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Bei pflanzlichen Rauch- und Erhitzungsprodukten mit Hanf betrifft einer davon das Fahren: Das Produkt kann die Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Nachfüllflüssigkeiten folgen ausserdem den Kennzeichnungsregeln des Chemikalienrechts, mit Sicherheitsdatenblatt. Schliesslich darf keine Aufmachung über Gesundheitswirkungen täuschen.

Tabaksteuer: ein Irrtum, der sich hält

CBD-Blüten zahlen keine Tabaksteuer. Das Reglement des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt Blüten und Produkte aus legalem Cannabis zum Rauchen, die keinen Tabak enthalten, ausdrücklich aus. Das Bundesgericht hatte 2020 entschieden, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, um sie Tabak gleichzustellen.

Schema: Tabaksteuer je nach Produkt, Blüten ohne Tabak und nachfüllbare Liquids ohne Nikotin ausgenommen, Tabakmischungen und Einweg-Vapes besteuert
Nicht das CBD entscheidet über die Steuer.

Bei elektronischen Zigaretten entscheiden das Nikotin oder das Format. Seit dem 1. Oktober 2024 erfasst die Steuer nikotinhaltige Liquids sowie Einweg-E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin, besteuert mit 1 Franken pro Milliliter Liquid. Das Reglement sieht keine Ausnahme für CBD vor: Eine Einweg-Vape mit CBD wird also besteuert, ein nachfüllbares Liquid ohne Nikotin hingegen nicht.

Liquids und Einweg-Vapes

Anders als «Aromaöle» müssen CBD-Liquids nicht vergällt werden: Die Vollzugshilfe des Bundes nimmt sie ausdrücklich von dieser Pflicht aus, die für als Chemikalien verkaufte Öle gilt.

Für Einweg-Vapes gibt es immer mehr Verbote, mit Regeln, die sich schnell ändern und von Kanton zu Kanton verschieden sind. Hier der Stand am 1. Oktober 2026.

Schema zur Lage der Einweg-Vapes am 1. Oktober 2026 in Genf, im Wallis, in Freiburg, in der Waadt und auf Bundesebene
Einweg-Vapes: Regeln, die von Kanton zu Kanton verschieden sind.

Schliesslich ist eine Vape auch ein elektronisches Gerät mit Batterie. Jeder Verkäufer muss gebrauchte Batterien kostenlos zurücknehmen, und für elektrische und elektronische Geräte gibt es eine organisierte Rücknahme, finanziert durch eine vorgezogene Recyclinggebühr.

Kantone und Werbung

Die Kantone ergänzen eigene Regeln. Im Kanton Waadt braucht es für den Verkauf von Rauchhanf unter 1 % THC oder von elektronischen Zigaretten, mit oder ohne Nikotin, eine Bewilligung für den Tabakdetailhandel. Das Gesuch wird bei der Gemeinde eingereicht, die Präfektur erteilt die Bewilligung für fünf Jahre, und im Verkaufslokal muss ein Plakat sichtbar sein.

Auch die Werbung ist geregelt, für alle Produkte, die dem Gesetz unterstehen. Eine am 20. Juni 2025 verabschiedete Revision nach der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» soll Anfang 2027 in Kraft treten: Onlinewerbung ist dann nur noch hinter einer Alterskontrolle möglich, die Werbung verschwindet aus den Verkaufsstellen, und die Presse wird auf Titel beschränkt, die fast nur von Erwachsenen gelesen werden.

Achtung

Ohne Nikotin und ohne Tabak untersteht ein CBD-Produkt zum Rauchen oder Verdampfen trotzdem dem Tabakproduktegesetz. Für den Onlineverkauf erinnert das BAG daran, dass ein einfaches Kästchen zum Anklicken nicht genügt, um das Alter zu prüfen.

Für CBD-Blüten, Haschisch und Vapes hat das Tabakproduktegesetz zum Grenzwert von 1 % THC eine weitere Regelschicht hinzugefügt: Verkauf nur an Erwachsene auf allen Kanälen, Meldung ans BAG, amtliche Warnhinweise, geregelte Werbung und kantonale Bewilligungen. Die Tabaksteuer hängt dagegen nicht vom CBD ab: Sie fällt an, sobald Tabak, Nikotin oder ein Einwegformat im Spiel ist. Unser Überblick über das Schweizer CBD-Recht ordnet diese Regeln bei jenen der übrigen Produkte ein.

Unser Labor

Unsere Liquids und Kartuschen werden in unserem Labor in Gland aus Extrakten mit weniger als 1 % Gesamt-THC hergestellt. Unsere CBD-Blüten, unser Haschisch und unsere CBD-Vapes sind Erwachsenen vorbehalten. Mehr über unsere Arbeitsweise: Entdecken Sie unser Labor.

Lesen Sie auch: warum CBD-Öl kein Nahrungsergänzungsmittel ist, Reisen und Autofahren mit CBD und den Entwurf zum Cannabisgesetz.

Häufige Fragen

Unterliegen CBD-Blüten der Tabaksteuer?

Nein, solange sie keinen Tabak enthalten. Das Reglement des BAZG nimmt Blüten und Produkte aus legalem Cannabis zum Rauchen ohne Tabak aus, und das Bundesgericht hatte 2020 entschieden, dass keine gesetzliche Grundlage für ihre Besteuerung besteht. Mischungen mit Tabak werden besteuert.

Muss man 18 sein, um ein CBD-Liquid zu kaufen?

Ja. Alle Produkte, die dem Tabakproduktegesetz unterstehen, CBD-Liquids eingeschlossen, sind Personen ab 18 Jahren vorbehalten, im Laden wie online.

Muss ein CBD-Liquid vergällt werden?

Nein. Die Vollzugshilfe des Bundes nimmt Liquids von der Vergällungspflicht aus, die für als Chemikalien verkaufte CBD-Öle gilt, sogenannte Aroma- oder Duftöle.

Sind Einweg-Vapes mit CBD in der Schweiz verboten?

Auf Bundesebene nicht, Stand 1. Oktober 2026: Eine Motion wurde von beiden Räten angenommen, aber kein Verbot ist in Kraft. Genf und das Wallis verbieten den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten bereits, andere Kantone bereiten Regeln vor. Einwegprodukte, mit oder ohne Nikotin, zahlen Tabaksteuer.

Warum steht auf Blüten ein Warnhinweis zum Fahren?

Die Tabakprodukteverordnung schreibt ihn für pflanzliche Rauch- und Erhitzungsprodukte mit Hanf vor. Für elektronische Zigaretten mit CBD gilt er nicht.