Zwei ruhigere Wochen als zuletzt, mit einem deutlichen Signal aus Brüssel. Am 19. Oktober hat der Rat der Europäischen Union eine Position beschlossen, die die ganze Hanfpflanze, Blüten eingeschlossen, zu einem Agrarerzeugnis machen würde. In der Schweiz liegt das künftige Cannabisproduktegesetz weiter bei einer Subkommission, die am 3. November tagt. In Italien hat das Verfassungsgericht seine Prüfung des Blütenverbots auf Februar 2027 verschoben. In den USA läuft am 12. November die erste Bundesfrist ab. Hier das Wichtigste und was es für CBD-Produkte in der Schweiz bedeutet.
Auf dieser Seite
- Die zwei Wochen im Überblick
- Schweiz: das Cannabisgesetz kommt hinter verschlossenen Türen voran
- Europäische Union: der Rat will die ganze Hanfpflanze anerkennen
- Italien: der Entscheid zu Hanfblüten fällt frühestens im Februar 2027
- USA: erste Frist am 12. November
- Was das für die Schweiz bedeutet
- Häufige Fragen
Die zwei Wochen im Überblick
| Land | Was geschah | Datum | Stand |
|---|---|---|---|
| Schweiz | Kein öffentlicher Entscheid zum Gesetzesentwurf, neue Sitzung der Subkommission im Kalender | 22. Oktober bis 1. November 2026 | Subkommission am 3. November, Kommission am 19. und 20. November |
| USA | Ein Bericht des Forschungsdienstes des Kongresses bestätigt, dass kein weiterer Aufschub beschlossen wurde | 28. Oktober 2026 | Fristen vom 12. November und 11. Dezember bleiben |
| Europäische Union | Der Rat will die ganze Hanfpflanze in die gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse aufnehmen | 19. Oktober 2026 | Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament stehen noch aus |
| Italien | Die für den 21. Oktober angesetzte Verhandlung des Verfassungsgerichts fand nicht statt | Verschiebung am 1. Oktober 2026 beschlossen | Prüfung auf den 9. Februar 2027 angesetzt |
Schweiz: das Cannabisgesetz kommt hinter verschlossenen Türen voran
Beim Cannabisproduktegesetz gab es seit unserer letzten Ausgabe keinen öffentlichen Schritt. Der Text geht auf die parlamentarische Initiative 20.473 zurück und wird seit Mai 2026 von einer Subkommission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) überarbeitet.
Der Sitzungskalender des Parlaments nennt die nächsten Termine. Die Subkommission «Cannabisregulierung» tagt am 3. November. Die Gesamtkommission trifft sich danach am 19. und 20. November sowie am 14. und 15. Januar 2027. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich, die Kommission informiert nach Abschluss ihrer Arbeiten. Die Branchenorganisation IG Hanf erwartete im Mai einen überarbeiteten Entwurf frühestens Ende 2026.
Eine Umfrage zum Schweizer CBD-Markt
Mitte Oktober hat die IG Hanf zusammen mit dem Institut Qualitest eine Online-Umfrage bei Personen lanciert, die in der Schweiz CBD-Produkte verwenden. Sie ist anonym und dauert 15 bis 20 Minuten. Die Antworten werden auf Servern in der Schweiz gespeichert. Teilnehmende erhalten einen Rabattgutschein von 15 %, gültig bis 30. November 2026 bei den teilnehmenden Unternehmen.
Europäische Union: der Rat will die ganze Hanfpflanze anerkennen
Das ist die wichtigste Entwicklung des Zeitraums. Am 19. Oktober hat der Rat der EU seine Position zur künftigen gemeinsamen Marktorganisation für Agrarerzeugnisse festgelegt, die mit dem EU-Haushalt 2028-2034 verknüpft ist. Beim Hanf erweitert der Text den Geltungsbereich auf Blüten und Blätter, zusätzlich zu Fasern und Samen.
Für Anbau und Vermarktung dieses Hanfs gelten drei Bedingungen:
- eine im gemeinsamen Sortenkatalog eingetragene Sorte;
- nach der Richtlinie 2002/57/EG zertifiziertes Saatgut;
- ein Gehalt an Delta-9-THC von höchstens 0,3 %.
Die Mitgliedstaaten behalten die Hoheit über die Endverwendung. Der Text gilt unbeschadet der nationalen Gesetze in diesem Bereich. Ein Erwägungsgrund verweist auf das Kanavape-Urteil des Gerichtshofs der EU vom 19. November 2020, wonach CBD aus legalem Hanf nicht als Betäubungsmittel gelten kann.
Der Text ist vorerst eine Verhandlungsposition. Die Ratspräsidentschaft muss nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, erst deren Einigung wird zu geltendem Recht. Aus Schweizer Sicht wirkt der Ansatz vertraut: Hanfblüten mit wenig THC sind hier ein legales und geregeltes Produkt, mit einem weiter gefassten Richtwert von 1 % Gesamt-THC.
Italien: der Entscheid zu Hanfblüten fällt frühestens im Februar 2027
Die italienische Hanfbranche wartete auf den 21. Oktober. An diesem Tag sollte das Verfassungsgericht Artikel 18 des Sicherheitsdekrets prüfen. Er ist seit dem 12. April 2025 in Kraft und verbietet den Handel mit Hanfblüten. Die Verhandlung fand nicht statt: Bereits am 1. Oktober hatte das Gericht sie auf den 9. Februar 2027 verschoben.
Der Grund ist verfahrensrechtlich. Das Gericht will die Fragen von drei Gerichten, in Brindisi, Trani und Brescia, gemeinsam behandeln. Bis dahin bleibt Artikel 18 in Kraft. Der Kassationshof entschied im Juli 2026 allerdings, dass eine Blüte nicht automatisch zum Betäubungsmittel wird und die Anklage dies beweisen muss. Zudem ist beim Gerichtshof der EU eine Frage hängig (Rechtssache C-716/25).
USA: erste Frist am 12. November
Wie vor zwei Wochen berichtet, tritt die neue bundesrechtliche Definition von Hanf in zwei Stufen in Kraft: am 12. November für Cannabinoide, die die Pflanze nicht natürlich bildet, am 11. Dezember für alles Übrige.
Neu ist ein Bericht des Forschungsdienstes des Kongresses (CRS) vom 28. Oktober. Er bestätigt, dass kein Gesetz verabschiedet wurde, das diese Fristen erneut verschiebt. Vier Vorlagen für einen Aufschub oder eine Aufhebung liegen weiter in den Ausschüssen. Der Bericht hält zudem fest, dass die FDA die Cannabinoid-Listen, die sie bis Februar 2026 vorlegen sollte, noch nicht veröffentlicht hat.
Was das für die Schweiz bedeutet
Nichts von dem, was in diesen zwei Wochen geschah, ändert den Rahmen für CBD-Produkte in der Schweiz. Unter 1 % Gesamt-THC fällt Hanf nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, und das künftige Cannabisgesetz betrifft diese Produkte nicht. Die Position des EU-Rates gilt in der Schweiz nicht. Sie zeigt aber, dass sich Europa einem Ansatz annähert, der hier bereits gilt: Hanfblüten mit wenig THC werden als Agrarerzeugnis behandelt.
Gut zu wissen
Für die Wahl eines CBD-Produkts lohnt sich ein Blick auf das Analysezertifikat. Das von einem Labor ausgestellte Dokument nennt den CBD- und den Gesamt-THC-Gehalt der Charge. Damit lässt sich prüfen, ob das Produkt den Schweizer Richtwert von 1 % Gesamt-THC einhält.
Fazit
Die Schweiz kommt beim psychoaktiven Cannabis leise voran, ihr CBD-Rahmen bleibt stabil. Die nächsten Termine: 3. November für die Subkommission, 12. November in den USA, 19. und 20. November für die SGK-N, 11. Dezember in den USA und 9. Februar 2027 in Rom. Die nächste Übersicht folgt im kommenden Monat.
Unser Labor
The Green Lab ist ein Schweizer Labor mit Sitz in Gland im Kanton Waadt. Wir verfolgen den Schweizer und europäischen Rechtsrahmen genau, damit unsere Produkte dem geltenden Recht entsprechen. Jeden Monat fassen wir hier die Nachrichten zusammen, die für die Hanfbranche zählen.
Häufige Fragen
Was sieht die Position des EU-Rates zum Hanf vor?
Die am 19. Oktober 2026 beschlossene Position nimmt alle Teile der Hanfpflanze, einschliesslich Blüten und Blätter, in die gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse auf. Bedingungen sind eine Sorte aus dem gemeinsamen Katalog, zertifiziertes Saatgut und höchstens 0,3 % Delta-9-THC. Die Mitgliedstaaten behalten ihre Regeln zur Endverwendung. Der Text muss noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden.
Gilt die europäische Position zum Hanf auch in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und wendet ihren eigenen Rahmen an. CBD-Produkte mit weniger als 1 % Gesamt-THC fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Der europäische Ansatz bleibt dennoch interessant, weil er das EU-Recht einem Vorgehen annähert, das die Schweiz bei Hanfblüten bereits kennt.
Wie weit ist das Schweizer Cannabisproduktegesetz?
Eine Subkommission der SGK-N überarbeitet den Entwurf seit Mai 2026, auf Grundlage der parlamentarischen Initiative 20.473. Sie tagt am 3. November 2026, die Gesamtkommission am 19. und 20. November. Danach folgen die Stellungnahme des Bundesrates, die Beratung in beiden Räten und ein mögliches Referendum. Ein Datum für das Inkrafttreten steht nicht fest.
Ist CBD vom künftigen Schweizer Cannabisgesetz betroffen?
Nein. Der Entwurf zielt auf psychoaktives Cannabis. Der erläuternde Bericht sieht vor, den heutigen Grenzwert beizubehalten und Hanfprodukte mit wenig THC auszunehmen. CBD-Produkte mit weniger als 1 % Gesamt-THC unterstehen daher weiterhin den bereits geltenden Regeln, je nach Produktart.
Warum hat Italien noch nicht über Hanfblüten entschieden?
Das Verfassungsgericht sollte am 21. Oktober 2026 Artikel 18 des Sicherheitsdekrets prüfen, der den Handel mit Blüten verbietet. Es hat die Verhandlung auf den 9. Februar 2027 verschoben, um drei Verfahren aus Brindisi, Trani und Brescia gemeinsam zu behandeln. Bis dahin bleibt das Verbot in Kraft, auch wenn mehrere Gerichte die Rückgabe beschlagnahmter Ware angeordnet haben.
Was geschieht am 12. November 2026 in den USA?
Cannabinoide, die die Cannabispflanze nicht natürlich bildet, verlieren ihren bundesrechtlichen Status als Hanf. Der Rest der neuen Definition tritt am 11. Dezember in Kraft, mit einer Obergrenze von 0,4 mg Gesamt-THC pro Behälter für Fertigprodukte. Am 28. Oktober hatte noch kein Gesetz diese Fristen verschoben.
Was ist ein Analysezertifikat?
Ein Dokument, das ein Labor für eine bestimmte Charge ausstellt. Es nennt unter anderem den CBD- und den Gesamt-THC-Gehalt und zeigt so, ob das Produkt den Schweizer Richtwert von 1 % Gesamt-THC einhält. Seriöse Hersteller stellen es problemlos zur Verfügung, oft online und für jede Charge.



